Grundlage ist die Zuchtordnung des "Deutschen Rassehundeverbandes"
Weiterhin sind folgende Punkte zu beachten:
Zuchtziel ist ein gesunder, großer, knochenstarker Akita von
ruhigem Wesen ohne Farbausgrenzungen. Das Erscheinungsbild entspricht
dem amerikanischen Akita. Zur Zucht eingesetzt werden dürfen der
DRV-Akita, Akitas aus dem AKC und CKC sowie der Great Japanese Dog
(vormals American Akita)(FCI). Der japanische Akita (FCI-Akita) ist
nicht zur Zucht zu verwenden.
Rüde und Hündin dürfen nur dann zur Zucht verwendet
werden, wenn sie eine Zuchtzulassung durch den DRV erhalten haben oder
von einem anerkannten Verband (AKC, CKC, FCI).
Eine Anmeldung zur Zuchtzulassung ist ab dem 15. Lebensmonat
möglich, wenn das HD-Ergebnis vorliegt. Gezüchtet werden darf
erst wenn die Hunde mindestens 18 Monate alt sind.
Mit Vollendung des 8. Lebensjahres dürfen Hündinnen nicht
mehr zur Zucht eingesetzt werden.
Nach erfolgreicher Belegung der Hündin muß mindestens ein
Zeitraum von 10 Monaten bis zur nächsten Belegung eingehalten
werden (von Decktag zu Decktag gerechnet).
Inzestverpaarungen (Mutter/Sohn, Vater/Tochter, Vollgeschwister) sind
nicht erlaubt.
Die Welpen sind bis zur Vollendung der 8. Lebenswoche bei der
Mutterhündin zu belassen.
Mit folgenden HD-Auswertungen darf gezüchtet werden: HD-A (frei), HD-B (Übergang), HD-C (leicht). HD-C darf nur mit HD-A gepaart werden.
Ansonsten gelten die Bestimmungen des DRV e.V.
Diese Zuchtordnung ist als Zusatz zur Zuchtordnung des DRV e.V. zu verstehen. Diese Zuchtordnung ist mit dem Vorstand des DRV e.V. abgestimmt und erhielt seine Gültigkeit am 17.11.2001
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